Der Anwaltsverein Mosbach
Vorstand
1. Vorsitzender
Rechtsanwalt Mario Peters
Hilde-Kirsch-Straße 4
74821 Mosbach
info@anwaltsverein-mosbach.de
2. Vorsitzender
Rechtsanwalt Bernd Hofmann
Beethovenstraße 20
74740 Adelsheim
Schriftführerin
Rechtsanwaltin Ute Schwander
Walldürner Straße 21
74722 Buchen
Kassier
Rechtsanwalt Tobias Frank
Pfalzgraf-Otto-Str. 10
74821 Mosbach
Historie
Die Geschichte des Mosbacher Anwaltsvereins reicht bis in das Jahr 1904 zurück, in dem sich 15 Mitglieder unter Vorsitz des Mosbacher Rechtsanwalts Kapferer zusammenschlossen, um die Interessen der Rechtsanwälte im hiesigen Gerichtsbezirk zu vertreten. Dies ist durchaus bemerkenswert, denn nach den Unterlagen des Deutschen Anwaltsvereins gibt es in ganz Deutschland nur 13 Anwaltsvereine, die noch älter sind, insbesondere die Nachbarvereine in Heidelberg, Mannheim und Karlsruhe. Die Gründung des Landgerichts Mosbach selbst reicht gar bis in das Jahr 1813 zurück. Allerdings waren in dieser Zeit Anwälte noch "Angestellte" des Justizapparats, die der Disziplinargewalt der Gerichte unterstanden, die Verstöße gegen die anwaltlichen Pflichten dienstpolizeilich ahnden konnten.
Unterschieden wurden damals noch Anwälte beim Oberhofgericht, deren Anzahl durch Anstellung auf sechs begrenzt war, so wie die Masse der Untergerichtsanwälte, die sich zunächst mehr als Schriftverfasser verstanden. Erst mit den liberalen Bestrebungen des sog. Vormärz wurden 1831 die Grundsätze der Öffentlichkeit und Mündlichkeit zu Verfahrensprinzipien erhoben, was die Tätigkeit der Anwälte begünstigte, zu ihrer generellen Zulassung an den Untergerichten führte und für Verfahren vor den Obergerichten mit einem Gegenstandswert von mehr als 50 Gulden den Anwaltszwang einführte. Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts etablierte sich jedoch die anwaltliche Selbstverwaltung; die Zulassung und Ausübung der Disziplinargewalt wurde auf eigens eingerichtete Rechtsanwaltskammern übertragen, was wahrscheinlich dazu führte, dass die auf ihre Freiheitsrechte äußerst bedachte Anwaltschaft begann, sich - quasi als Gegenpol zu den Rechtsanwaltskammern - in Anwaltsvereinen zu organisieren.
Nachdem im Jahre 1929 dem jüdischen Anwalt und Kammervorstand Max Hachenburg noch die Ehrendoktorwürde der Universität Heidelberg verliehen worden war, eine Ehrung, welche die ganze badische Anwaltschaft auf sich bezog, erfolgte der Umbruch der Anwaltschaft im Jahre 1933. Die "Gleichschaltung" schritt schnell voran und führte alsbald zu einer Reduzierung der gesamten Anwaltschaft, was in Mosbach wohl zumindest vorübergehend zu einem Ruhen der Vereinstätigkeiten führte.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde der Anwaltsverein von Herrn Kollegen Emil Frank wieder belebt, der bis zu seinem Tod im Jahre 1971 dessen Vorsitz innehatte. Danach folgte bis 1986 Herr Kollege Dr. Kisow als Vorsitzender, bis 1998 Herr Kollege Dr. Kaiser aus Adelsheim, bis 2002 Herr Kollege Dr. Giebel aus Buchen und bis 2014 Herr Kollege Wolfgang Frank aus Mosbach, der nunmehr als Geschäftsleitender Vorsitzender des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe tätig ist. Derzeitiger Vereinsvorsitzender ist Herr RA Dr. Frank Zundel, der den Verein zusammen mit den langjährigen Vorstandskollegen Bernd Hofmann aus Adelsheim sowie Dr. Willy Gramlich und Helmut Mursa aus Mosbach führt.
Heute gehören dem Mosbacher Anwaltsverein über 100 Rechtsanwälte an. Nach wie vor versteht sich der Verein zum einen als Interessenvertretung und Fortbildungsinstitution der im hiesigen Landgerichtsbezirk tätigen Rechtsanwälte und zum anderen als Plattform für die Kommunikation der Kollegen bei Stammtischen, Betriebsbesichtigungen, Weinproben u. ä. Nach der Vereinssatzung ist der Zweck des Vereins die Wahrung, Förderung und Pflege der gemeinsamen beruflichen Interessen und Belange der Mitglieder, das Vorgehen gegen Verstöße auf dem Gebiet unlauterer Rechtsberatung und Rechtsbesorgung, die gemeinsame Beratung aller den Berufsstand und die Berufausübung der Mitglieder betreffenden Fragen, die Vertretung der Standesinteressen der Mitglieder nach außen - insbesondere im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Gerichten und gegenüber der Rechtsanwaltskammer - sowie die Unterstützung von notleidenden Kollegen und deren Angehörigen.